Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
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Ausländer, die länger als ihr Visum erlaubt innerhalb der Grenzen der Türkei bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wird durch das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz geregelt. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die je nach Aufenthaltszweck beantragt werden können:
1. Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Für Zwecke wie:
- Tourismus
- Geschäfts- oder Geschäftsreisen
- Teilnahme an Kursen (z. B. Sprachkurse)
- Medizinische Behandlungen
Gültigkeit: In der Regel bis zu 2 Jahre, Verlängerungen möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei wird durch das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz geregelt. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen, die je nach Aufenthaltszweck beantragt werden können:
1. Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Für Zwecke wie:
- Tourismus
- Geschäfts- oder Geschäftsreisen
- Teilnahme an Kursen (z. B. Sprachkurse)
- Medizinische Behandlungen
Gültigkeit: In der Regel bis zu 2 Jahre, Verlängerungen möglich.
2. Familienaufenthaltserlaubnis
Für:
- Ehepartner/-in eines türkischen Staatsbürgers
- Kinder von türkischen Staatsbürgern oder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis
Gültigkeit: Bis zu 3 Jahre.
Voraussetzung: Nachweis einer legalen Ehe und finanzieller Absicherung.
3. Studentenaufenthaltserlaubnis
Für:
- Teilnehmer/-innen an einem Hochschulstudium, Praktikum oder einer Schulbildung in der Türkei
Gültigkeit: Entspricht der Studiendauer.
4. Daueraufenthaltserlaubnis
Für Ausländer, die:
- Mindestens 8 Jahre ununterbrochen legal in der Türkei gewohnt haben
- Finanzielle Selbstversorgung nachweisen können
Vorteil: Kein regelmäßiger Verlängerungsprozess.
5. Arbeitserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis für Arbeit
Für Personen mit einem Arbeitsvertrag oder eigenem Geschäft in der Türkei.
Gültigkeit: Dauer des Arbeitsvertrags oder bis zu 2 Jahre (verlängerbar).
Hinweis: Die Arbeitserlaubnis gilt gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis.
6. Humanitäre Aufenthaltserlaubnis
Für Personen, die aufgrund von außergewöhnlichen Situationen (z. B. Kriege, politische Verfolgung) nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Antragstellung:
- Der Antrag wird über das e-Ikamet-System gestellt: www.e-ikamet.goc.gov.tr
- Die Unterlagen müssen bei der Direktion für Migrationsmanagement (Göç İdaresi) eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass (mindestens 60 Tage über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig)
- Aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis über finanzielle Mittel
- Krankenversicherung (gültig in der Türkei)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (für die Adresse)
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