Vollmacht: Immobilien in der Türkei vereinfacht erwerben
Worum handelt es sich bei der Vollmacht?
Die Vollmacht ist ein Schriftdokument, das dem Bevollmächtigten die Befugnis erteilt im Namen einer anderen Person zu handeln. Im Notariat in der Türkei wird das Dokument vom Auftraggeber und Bevollmächtigten unterzeichnet. Personen, die kein türkisch beherrschen, benötigen einen beim Notariat registrierten sowie zertifizierten Dolmetscher.
Für den Kauf oder Verkauf z.B. einer Immobilie in Alanya ist die Ausstellung einer Vollmacht in einigen Fällen anzuraten. Insbesondere dann, wenn Sie nicht in der Türkei wohnen oder den Kaufprozess nicht persönlich vor Ort abschließen können.
Unter diesen Umständen empfehlen wir unseren Kunden eine Vollmacht zu erteilen – entweder einer vertrauenswürdigen Person oder unsere Immobilienagentur. Bis zum endgültigen Verkaufsabschluss sparen Sie sich die oft mehrfache Anreise.
Unser Serviceangebot für Sie
Sollten Sie unser Immobilienbüro mit dieser Aufgabe betrauen, kümmern wir uns um wirklich alles. Summer Home Construction & Real Estate erledigt für Sie die gesamten Papierangelegenheiten und Behördengänge, die beim Kauf bzw. Verkauf der türkischen Immobilie anfallen. Abschließend erhalten wir das Grundbuch (Tapu) in Ihrem Namen vom Grundbuchamt.
Somit ersparen wir Ihnen, dass Sie unnötig Zeit und Geld für Anreisen aufbringen müssen. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema ausführlicher, sprechen Sie uns an.
Wichtig!
Es ist nicht erforderlich eine Generalvollmacht auszustellen. Räumen Sie in der Vollmacht ausschließlich Befugnisse ein, die Ihre neu zu erwerbende Immobilie in der Türkei betreffen. Normalerweise beinhaltet diese Berechtigung den Kauf/Verkauf in Ihrem Namen zu tätigen und Wasser bzw. Strom anzumelden.